Fax an die 09560 980 978
oder
E-Mail an info@fhgsteinachtal.de
§ 3 Regelung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Gesamtvorstand. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ablehnungen bedürfen keiner Begründung.
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person, die das 10. Lebensjahrvollendet hat, sowie jede juristische Person werden.
Sonderregelung für Jugendliche
Jugendliche unter 18 Jahren werden der Jugendgruppe zugeordnet. Sie Müssen jedoch das 10. Lebensjahr vollendet haben und das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorlegen. Bei Vollendung des 18. Lebensjahres wird der Jugendliche automatisch Voll-Mitglied im Verein. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Vorstandes.
Die Ehrenordnung zählt ab 1. 1. 2001 auch bei Jugendlichen ab dem Eintrittsdatum.